Die Feldbergklinik Dr. Asdonk und die Seeklinik Zechlin werden auf der Basis eines Versorgungsvertrages von allen gesetzlichen und privaten Krankenkassen sowie der Deutschen Rentenversicherung Bund und Land belegt. Sie sind als Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen gem.
§ 111 Abs. 1 SGB V zugelassen. Die Anerkennung der Beihilfefähigkeit gemäß § 30 GWO liegt ebenfalls vor.
Es sind stationäre Vorsorgemaßnahmen nach § 23 Abs. 4 und stationäre Rehabilitationsmaßnahmen nach § 40 Abs. 2 SGB V möglich sowie Anschlussheilbehandlungen (AHB) über die Krankenkasse. Die Rehamaßnahme muss bei der Krankenkasse beantragt werden. Seit 2005 muss der Vertragsarzt eine Berechtigung nachweisen, damit er auf einem speziellen Vordruck „Verordnung von medizinischer Rehabilitation“ diese Maßnahme beantragen darf. Die Genehmigung zur Verordnung wird nur erteilt, wenn der Vertragsarzt über eine rehabilitationsmedizinische Qualifikation verfügt.
Der einweisende Arzt muss beachten, dass in dem Vordruck als erste Diagnose die Ödemdiagnose genannt wird. Bei Berufstätigen sollte das Ziel der Rehabilitation, d.h. die Erhaltung oder Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit genannt werden, bei nicht Berufstätigen oder Rentnern die Vorbeugung, Verbesserung oder Verminderung des Fortschreitens einer Behinderung. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Behandlung in einer lymphologischen Fachklinik notwendig ist.
Nach § 9 SGB IX (Wunsch- und Wahlrecht) sind die Wünsche der Patienten bezüglich der behandelnden Einrichtung zu berücksichtigen.
Die Krankenkasse muss innerhalb von 2-3 Wochen die vertrags- und versicherungsrechtlichen Vo-raussetzungen sowie die Zuständigkeit prüfen. Sie leitet den Antrag ggf. an den med. Dienst der Krankenkasse (MDK)
oder evtl. an den Renten-versicherungsträger als zuständigen Kostenträger weiter, der ebenfalls nach 2-3 Wochen den Antrag bearbeiten und seine Entscheidung mitteilen muss.
Bei Ablehnung des Antrages durch den Kostenträger ist durch das Widerspruchsverfahren die Möglichkeit einer nochmaligen Beurteilung gegeben. Weitere Informationen hierzu finden Sie hier. Downloads zum Thema erhalten Sie hier.