Behandlung in den Asdonk Kliniken

Übersicht

 

Qualitätsstandard in den Asdonk-Kliniken

Auswahlkriterien für eine stationäre lymphologische Rehabilitationsmaßnahme

Einweisungsmodalitäten

Pauschalangebote

 

 

Kommt es trotz der ambulanten Therapie zu einer Ödem- und Beschwerde- verschlechterung mit Behinderung evtl. auch zu Komplikationen, ist die medizinische Indikation für eine stationäre lymphologische Rehabilitationsmaßnahme in den Asdonk-Kliniken gegeben. 

Qualitätsstandard in den Asdonk-Kliniken

 

Eine manuelle Lymphdrainage wird inzwischen in den meisten Reha-bilitationskliniken angeboten. Diese Kliniken verfügen jedoch nicht über die notwendigen Erfahrungen und die Qualität in der Behandlung von Lymphödemen. Der größte Behandlungserfolg ist immer in den Kliniken zu erwarten, die durch Spezialisierung höchste Qualität in der Diagnostik und Therapie garantieren. 

 

Voraussetzungen dafür sind:

 

  1. qualifiziertes und erfahrenes    medizinisches Personal, insbesondere Ärzte und Lymphdrainagetherapeuten
  2. eine entsprechende zahlenmäßige personelle Ausstattung mit Lymphdrainagetherapeuten, die eine bis zu 2x tägliche Behandlung ermöglicht
  3. technische und räumliche Ausstattung (Untersuchungsmethoden zur Ödemdiagnostik und Einzelkabinen zur Lymphdrainagebehandlung)

 

Durch frühzeitige Behandlung mit manueller Lymphdrainage können Folgeschäden verhindert oder reduziert und Behinderungen vermieden werden. 

 

Folgeschäden unbehandelter oder unzureichend behandelter Lymphödeme sind:

 

  1. Schwergradige Lymphödeme
  2. Lymphödembeschwerden
  3. (Spannungs- und Schweregefühl, Spannungsschmerzen)
  4. Funktions- und Belastungs- einschränkungen der Ödem- extremität und daraus resultierende Behinderung bis zur Gebrauchs-unfähigkeit des Armes oder
  5. Gehunfähigkeit
  6. Komplikationen, wie z.B. Erysipele, Papillomatose u.a.

 

In den Asdonk-Kliniken wird die KPE nach dem Asdonk-Standard durchgeführt. Dieser Qualitätsstandard ist die Voraussetzung für eine Ödemreduktion und beinhaltet bei Lymphödemen eine bis zu 2x tägliche Behandlung. Diese Behand-lungsintensität erfordert eine große Zahl an Therapeuten. Damit unterscheiden sich die lymphologischen Fachkliniken wesentlich von Akut-kliniken, die bei lymphologischen Erkrankungen im Durchschnitt 1-2 Behandlungen pro Woche, in normalen Rehabilitationskliniken im Durchschnitt 2-3 Behandlungen pro Woche anbieten. Außerdem werden nur in Ausnahme-fällen Kompressionsbandagen ange-legt, weil eine den ganzen Tag gut sitzende Bandage viel Erfahrung und Können voraussetzt.

 

Zur Konservierung und Stabilisierung des klinischen Behandlungserfolges müssen zur Entlassung gut passende Kompressionsstrümpfe angefertigt und mitgegeben werden. Das setzt voraus, dass innerhalb von 3-4 Tagen diese

nach Maß angefertigten Kompressions-strümpfe geliefert werden. Diese Voraussetzungen sind nur in Fachkliniken vorhanden.

 

Der Qualitätsnachweis einer erfolgreichen Ödembehandlung gelingt nur, wenn eine Einteilung der Ödeme nach Schweregrad und Stadium erfolgt. Einheitliche Richtlinien sind von der Deutschen Gesellschaft für Lymphologie erarbeitet worden und sind hier nachzulesen. Regelmäßige Ödemvolumenbestimmungen sind die objektive Basis für  die Einordnung der Ödeme und unsere Verlaufskontrolle. Zur Entlassung können wir die Ödenabnahme in ml und bei einseitigen Ödemen auch in Prozent angeben. Bei wiederkehrenden Patienten ist so eine objektive Verlaufsbeurteilung möglich.

Auswahlkriterien für eine stationäre lymphologische Rehabilitationsmaßnahme

 

Das Lymphödem muss eine Beeinträchtigung der Teilhabe am alltäglichen Leben und/oder am Arbeitsleben zur Folge haben. 

 

  1. Ödeme mit Schweregrad 3, d. h. starke Ausprägung mit > 50% Ödemvolumen. Nachweis durch Umfangsmessung.
  2. Lymphödeme im Stadium 2 und 3 (Einteilung der Lymphödeme nach Schweregrad und Stadien finden Sie hier)
  3. Ödemzunahme über 10% oder Verdoppelung des Ödemvolumens trotz regelmäßiger, 2 x wchtl. manueller Lymphdrainage à 45 Minuten und konsequentem Tragen von Kompressionsstrümpfen  mit gutem Sitz. Nachweis durch Umfangmessung. Bestimmung des Schweregrades eines Ödems bei einseitigem Lymphödem anhand von Umfangs-messungen der gesunden und der Ödemextremität und zusätzlich in Prozent mittels Ödemgradmesser (erhältlich in den Asdonk-Kliniken). Bei beidseitigen Lymphödemen muss der Schwere-grad geschätzt werden.
  4. Progredienz des Ödems mit Ausdehnung auf Hand oder Fuß oder auf den angrenzenden Rumpfquadranten.
  5. Lymphödem des Kopfes, des Genitals oder der Brust.
  6. Lymphödeme an beiden Armen, an 3 oder 4 Extremitäten oder 2 und mehr verschiedene Ödemdiagnosen.
  7. Ödemprogredienz durch lang anhaltende, sitzende oder ste-hende Tätigkeit bei Genital- und Beinlymphödem oder durch lang anhaltende, mittelschwere, monotone Tätigkeit bei Armlymphödem (z.B. Verkäuferin mit Beinlymphödem oder PC-Arbeit mit Armlymphödem).
  8. Schmerzhaftes Ödem ohne Besserung durch ambulante Behandlung.
  9. Strahlenspätschäden mit Radio-fibrosebildung und dadurch be-dingter Ödemverschlechterung, Funktionseinschränkung von Gelenken, venöser und/oder arterieller Durchblutungsstörung oder Nervenschädigung.
  10.  Komplikationen des Lymphödems:
    • Erysipelinfektionen 
    • Ulzerationen 
    • Papillomatosis cutis 
    • Lymphostatica
    • Stauungslymphzysten 
    • Stauungsdermatitis
  11. Zusätzliche Schädigung des venösen und/oder arteriellen Gefäßsystems.
  12. Begleitkrankheiten durch die sich eine Ödemkrankheit verstärkt:
    eingeschränkte Gelenkfunktion durch z.B. WS- und Gelenk-erkrankungen, Adipositas  eingeschränkte Belastbarkeit der Ödemextremität durch z.B. kardiopulmonale Funktions-einschränkung, Adipositas
  13. Adipositas Grad 2 und 3 nach WHO.
  14. Palliativbehandlung von progre-dienten und/oder schmerzhaften malignen Lymphödemen als Folge einer fortschreitenden Metastasierung.

 

Ziel der Rehabilitationsmaßnahme ist es, die Selbstständigkeit, Alltagskompetenz und Erwerbsfähigkeit von Patienten mit chronischem Lymphödem zu erhalten, zu verbessern oder wiederherzustellen und die Lebensqualität zu verbessern.

Einweisungsmodalitäten

 

Die Feldbergklinik Dr. Asdonk und die Seeklinik Zechlin werden auf der Basis eines Versorgungsvertrages von allen gesetzlichen und privaten Krankenkassen sowie der Deutschen Rentenversicherung Bund und Land belegt. Sie sind als Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen gem.

§ 111 Abs. 1 SGB V zugelassen. Die Anerkennung der Beihilfefähigkeit gemäß § 30 GWO liegt ebenfalls vor.

 

Es sind  stationäre Vorsorgemaßnahmen nach § 23 Abs. 4 und stationäre Rehabilitationsmaßnahmen nach § 40 Abs. 2 SGB V möglich sowie Anschlussheilbehandlungen (AHB) über die Krankenkasse. Die Rehamaßnahme muss bei der Krankenkasse beantragt werden. Seit 2005 muss der Vertragsarzt eine Berechtigung nachweisen, damit er auf einem speziellen Vordruck „Verordnung von medizinischer Rehabilitation“ diese Maßnahme beantragen darf. Die Genehmigung zur Verordnung wird nur erteilt, wenn der Vertragsarzt über eine rehabilitationsmedizinische Qualifikation verfügt.

 

Der einweisende Arzt muss beachten, dass in dem Vordruck als erste Diagnose die Ödemdiagnose genannt wird. Bei Berufstätigen sollte das Ziel der Rehabilitation, d.h. die Erhaltung oder Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit genannt werden, bei nicht Berufstätigen oder Rentnern die Vorbeugung, Verbesserung oder Verminderung des Fortschreitens einer Behinderung.  Es ist darauf hinzuweisen, dass die Behandlung in einer lymphologischen Fachklinik notwendig ist. 

 

Nach § 9 SGB IX (Wunsch- und Wahlrecht) sind die Wünsche der Patienten bezüglich der behandelnden Einrichtung zu berücksichtigen.

 

Die Krankenkasse muss innerhalb von 2-3 Wochen die vertrags- und versicherungsrechtlichen Vo-raussetzungen sowie die Zuständigkeit prüfen. Sie leitet den Antrag ggf. an den med. Dienst der Krankenkasse (MDK)

oder evtl. an den Renten-versicherungsträger als zuständigen Kostenträger weiter, der ebenfalls nach 2-3 Wochen den Antrag bearbeiten und seine Entscheidung mitteilen muss. 

 

Bei Ablehnung des Antrages durch den Kostenträger ist durch das Widerspruchsverfahren die Möglichkeit einer nochmaligen Beurteilung gegeben. Weitere Informationen hierzu finden Sie hier. Downloads zum Thema erhalten Sie hier. 

 

 

 

Eine stationäre Einweisung als krankenhausvergleichbare Behandlung war früher ebenfalls im SGB V verankert.

Dieser Absatz ist ersatzlos gestrichen worden, so dass eine Krankenhauseinweisung nur als Einzelfallentscheidung Ihrer Krankenkasse im Akutfall durchgeführt werden kann. In der Krankenhauseinweisung sollte jedoch auf jeden Fall die Feldbergklinik bzw. die Seeklinik als behandelnde Klinik benannt werden, da die Kosten für die Krankenkassen in beiden Häusern viel niedriger sind als jene eines Akutkrankenhauses. 

Es sollte auch darauf hingewiesen werden, dass die lymphologische Erkrankung am effektivsten in einer Fachklinik behandelt werden kann, da die meisten Krankenhäuser hierfür keine  qualifizierten Therapeuten und Ärzte haben. 

 

Kann die Rehabilitationsmaßnahme dazu dienen, eine ansonsten erforderliche Krankenhausbehandlung zu vermeiden, so ergibt sich als Anspruchsgrundlage auch § 40 (4) SGB V, wonach die Leistung „anstelle einer sonst erforderlichen Krankenhausbehandlung“ durch-zuführen ist. Dies ist gerade bei chronischen Erkrankungen oft sinnvoller und stößt normalerweise bei den Krankenkassen auf Verständnis.

 

Sonderform Anschlussheilbehandlung (AHB)

 

Bei der Verlegung aus einem Akutkrankenhaus ist kein vorheriger Antrag des Patienten nötig.

Das AHB-Verfahren gewährleistet  eine  für den Patienten problemlose Übernahme in die Rehabilitation. Diese ist vom Krankenhaus beim Kostenträger  zu beantragen. Der behandelnde Arzt oder der Sozialdienst übernehmen das. Es können nur Kliniken gewählt werden,  die eine AHB-Zulassung haben. Die Feldbergklinik besitzt eine solche Zulassung.

 

Pauschalangebote

 

Zunehmend wird von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, privat in die Klinik zu kommen. Ein wesentlicher Grund ist einerseits die dringende Behandlungsnotwendigkeit bei fortschreitender Ödemkrankheit, andererseits die Ablehnung des Rehaantrags durch die Krankenkasse oder den Rentenversicherungsträger. 

 

Da es keine direkte Einweisung in unsere Kliniken gibt, bieten wir den Patienten die Möglichkeit einer stationären lymphologischen Behandlung im Rahmen eines privat zu finanzierenden Angebots

 

Das Angebot kann flexibel für ein, zwei oder mehr Wochen gebucht werden und der Patient kann selbst entscheiden, ob er 1x oder 2x täglich behandelt werden möchte. Die Pauschalangebote gehen immer von Sonntag bis Samstag  und liegen außerhalb der Hauptsaison, die nach Pfingsten beginnt und Anfang Dezember endet. Zu den Feiertagen wie Weihnachten, Ostern und Pfingsten gibt es zusätzlich Sonderaktionen. Die medizinische Leistung ist hierbei gewährleistet, findet aber nicht in dem Umfang statt wie bei einer stationären Rehamaßnahme.

 

Das aktuelle Angebot finden Sie hier.

 

Hilfestellung zu Einweisung und Aufnahme

 

Die Asdonk-Kliniken bieten allen Betroffenen, Angehörigen oder deren Ärzten und Therapeuten einen ganz besonderen Service. 

 

Auf unserer Homepage haben wir unter dem Punkt „Infobroschüre zur Rehaeinweisung“ bei den Downloads eine genaue Zusammenfassung aller rechtlichen sowie praktischen Grundlagen für die erfolgreiche Einweisung in unsere Häuser zusammengestellt. 

 

Es werden unter anderem die Punkte Beantragung einer Maßnahme, das ärztliche Gutachten und versicherungsrechtliche Vorausset-zungen erörtert. Sie werden darüber informiert, was bei einer Ablehnung zu tun ist und erhalten weitere hilfreiche Tipps.

 

 

Sollten der Patient oder der behandelnde Arzt trotz dieser Hilfestellungen Probleme bei der Beantragung einer Rehabilitationsmaßnahme haben, kann jederzeit Hilfe bei der Feldbergklinik bzw. der Seeklinik angefordert werden.