AHB in der Feldbergklinik

Anschlussheilbehandlung direkt nach der OP

Grundsätzlich kann gesagt werden, dass jeder Arbeitnehmer, der Sozialabgaben in die Kassen der deutschen Rentenversicherung bezahlt, Anspruch auf eine Anschlussheilbehandlung (AHB), getragen und bezahlt von der deutschen Rentenversicherung, hat.

 

Die Krankenkasse muss für eine AHB aufkommen, sobald der Versicherte das gesetzliche Rentenalter erreicht hat und dieses in Anspruch nimmt. Ist ein Arbeitnehmer länger als 6 Monate erkrankt, kann auch hier die Krankenkasse die nötigen Rehabilitationsmaßnahme oder Anschlussheilbehandlung vornehmen.

 

Ausnahme: Bei allen onkologischen Erkrankungen (egal ob Rentner, Angestellte etc.) ist die deutsche Rentenversicherung Bund für die Anschlussheilbehandlung zuständig.


Den Versicherten stehen drei AHB`s bzw. Rehabilitationsmaßnahmen zu.

Sollte der AHB Antrag an einen falschen Sozialversicherungsträger gesendet werden, so ist dieser gesetzlich verpflichtet, den richtigen Versicherer herauszufinden und die Unterlagen an diesen weiterzureichen.

 

Weitere Unterlagen zum Thema AHB finden Sie hier als Download: