Die Bestrumpfung muss so gewählt werden, dass das Ödem komplett eingeschlossen ist. Beschränkt sich das Ödem auf die Unterschenkel, reichen Kompressionskniestrümpfe. Endet das Ödem unterhalb der Leiste, können Leistenstrümpfe ausreichend sein. Eine Strumpfhose ist notwendig, sobald sich das Ödem über die Leistenregion in den Unterbauch, ins Genitale oder ins Gesäß fortsetzt.
Wichtig ist es, zu überprüfen, ob die Patienten in der Lage sind, die Strümpfe selbstständig anzuziehen. Das kann insbesondere für ältere Patienten mit degenerativen Gelenk- und Wirbelsäulenerkrankungen ein Problem sein. Mitunter reicht eine zusätzliche Adipositas, die aufgrund der Bauchfettvermehrung die Patienten daran hindert sich zu bücken und ihre Bestrumpfung allein anzuziehen. Das ist insbesondere bei Strumpfhosen ein Problem. Hier bietet sich alternativ eine zweiteilige Bestrumpfung an, bestehend aus einer Caprihose, die bis zu den Unterschenkeln reicht, kombiniert mit Kniestrümpfen, die darunter oder darüber getragen werden. Auch eine Kombination aus Bermudahose und Leistenstrümpfen ist möglich. Außerdem können Anziehhilfen verordnet werden. Reicht das nicht aus, sind Angehörige oder die Sozialstation für eine Hilfestellung notwendig. Das Ausziehen der Bestrumpfung fällt in der Regel leichter.
Die Abhängigkeit von Hilfspersonen ist immer die schlechteste Variante, weil sie oft dazu führt, dass gar keine Bestrumpfung getragen wird. Besser ist es dann, nach einem Kompromiss zu suchen, der den Patienten die Möglich-keit gibt, ihre Selbstständigkeit zu erhalten. Ein solcher Kompromiss wäre z. B. die Verordnung von Kniestrümpfen, wenn die Beschwerden überwiegend in den Unterschenkeln lokalisiert sind, auch wenn die Oberschenkel verdickt sind, aber keine Beschwerden machen.