Bei der Beantragung einer stationären Rehabilitation in einer der Asdonk-Kliniken kann es mitunter auch zu Problemen kommen. Sowohl die Rentenversicherer als auch die Krankenkassen leisten hervorragende Arbeit, allerdings kann es eben gerade bei lymphologische Krankheitsbildern und deren Therapie zu Missverständnissen kommen, die nicht zuletzt daher rühren, dass den Krankheitsbildern wie dem Lymph- und dem Lipödem zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt wird.
Prinzipiell gilt: die Ablehnung Ihres Rehaantrags ist nicht das Ende der Geschichte, es bedarf lediglich einer kleinen Nacharbeit. In der Regel wird bei der Entscheidungsfindung der Kostenträger der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) zu Rate gezogen. Durch die hohe Anzahl der Entscheidungen, die dieser zu fällen hat, kann es vorkommen, dass dieser den Leidensdruck des Patienten nicht auf Anhieb erkennt und die unzufriedenstellende Entscheidung trifft, eine stationäre Behandlung wäre nicht nötig.
Es gibt ferner noch weitere typische Stolpersteine, die es zu bewältigen gibt. Hier haben wir die gängigsten davon gelistet und möchten Ihnen zeigen, wie damit umzugehen ist.