Einweisung in die Asdonk Kliniken

Ihr Weg in die stationäre lymphologische Rehabilitation

Eine stationäre Rehabilitation für die Feldbergklinik bzw. die Seeklinik wird primär von Ihrem Hausarzt bzw. Ihrem Facharzt verordnet und beantragt.

Einen entsprechenden Antrag hierfür erhalten Sie bzw. er von Ihrer Krankenkasse.

In diesem Antrag muss entsprechend genau die medizinische Notwendigkeit des Antrags geschildert werden, diese liegt besonders dann vor wenn ...

- eine Behinderung droht und diese durch den Aufenthalt abgewendet werden kann
- eine Behinderung gelindert bzw. geheilt werden kann
- einer Verschlimmerung d. Krankheitsbildes vorgebeugt werden kann
- Beschwerden (insbes. Schmerzen) gelindert werden können
- eine Pflegebedürftigkeit verhindert werden kann.

Selbstverständlich können auch mehrere dieser Punkte angeführt werden. 
Der Hausarzt sollte bereits beim Antrag die Feldbergklinik bzw. die Seeklinik als geeignetes und gewünschtes Haus anführen. Ferner ist es von entscheidender Bedeutung, die lymphologische Erkrankung als erste Diagnose aufzuführen.

Danach prüft der medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) die Notwendigkeit des stationären Aufenthalts. Wenn bereits an dieser Stelle der Haus- bzw. Facharzt telefonischen Kontakt zum MDK aufnimmt und die Notwendigkeit nochmals im Gespräch schildert, kann dies sehr hilfreich sein.

Wenn der MDK der Notwendigkeit zustimmt, ergeht dadurch eine sog. "Zusage der Kostenübernahme" in der Regel für drei Wochen. Diese schickt er dann an die entsprechende Einrichtung, die dann mit Ihnen Kontakt aufnimmt.

Falls die Krankenkasse Ihnen eine Einrichtung vorschlägt, die nicht Ihren Wünschen entspricht, so können Sie mit Ihrer Kasse Kontakt aufnehmen und sich auf das SGB IX §9 berufen:

(1) Bei der Entscheidung über die Leistungen und bei der Ausführung der Leistungen zur Teilhabe wird berechtigten Wünschen der Leistungsberechtigten entsprochen. Dabei wird auch auf die persönliche Lebenssituation, das Alter, das Geschlecht, die Familie sowie die religiösen und weltanschaulichen Bedürfnisse der Leistungsberechtigten Rücksicht genommen; im Übrigen gilt § 33 SGB I. Den besonderen Bedürfnissen behinderter Mütter und Väter bei der Erfüllung ihres Erziehungsauftrages sowie den besonderen Bedürfnissen behinderter Kinder wird Rechnung getragen.

Das heisst im Klartext, dass der Kostenträger (Ihre Krankenkasse) auch Ihre Wünsche berücksichtigen sollte. Tragen Sie der Kasse vor, dass Sie den Wunsch haben, in die See- bzw. die Feldbergklinik zu kommen, da Sie..

- evtl. schon einmal da waren und gute Erfolge erzielt haben
- Ihr Arzt der Überzeugung ist, damit die beste Wahl getroffen zu haben da Sie
- in dieser Einrichtung vorraussichtlich die für Sie besten Erfolge erzielen können.

Falls die Krankenkasse immer noch nicht zustimmen sollte, so wenden Sie sich bitte an Herrn Beck in der Feldbergklinik (07672 / 484 - 0), der dann versuchen wird, Ihnen weiterzuhelfen.

Falls Ihr Antrag abgelehnt worden ist, klicken Sie bitte zum Punkt "Probleme bei der Bewilligung der Maßnahme".

Informationen zum Thema Fristen finden Sie unter "Fristen bei der Beantragung einer stationären Rehamaßnahme".